DSGVO für Anbieter Titelbild

Die Datenschutzgrundverordnung aus Anbietersicht

Die Datenschutzgrundverordnung ändert nicht nur einiges für Nutzer von Onlinediensten und Plattformen, sondern bringt auch für Anbieter und Händler Veränderungen mit sich.
Deutschland ist bereits jetzt ein Land, indem die Datenschutzbestimmungen einen hohen Stellenwert besitzen. Händler die sich bisher schon um die Einhaltung des Datenschutzes ihrer Kunden bemüht haben, wird die Einführung der neuen DSGVO weniger betreffen, als Anbieter die das bisher vernachlässigt haben.

Was Du als Händler und Anbieter von Online Diensten und Plattformen ab Mai 2018 unbedingt beachten musst, haben wir hier für dich zusammengefasst.

Datensicherheit nach dem Stand der Technik

Datensicherheit für Nutzerdaten sollte zwar eigentlich ein Standard sein, der in allen Verordnungen und Gesetzen verankert sein muss, die Praxis zeigt allerdings, dass dem nicht so ist. Viele Webseiten die beispielsweise ein Kontaktformular anbieten, und sogar Webshops die Zahlungen abwickeln haben im Jahr 2017!!! immer noch keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz Ihrer Webseiten getroffen. Fehlende SSL / TLS Verschlüsselung (http anstelle des sichereren https) und unzureichend gesicherte Datenbanken, machen Datendiebstähle und Missbrauch fast zu einem alltäglichen Medienereignis.

Die DSGVO schreibt Betreibern und Anbietern ab Mai vor, eine ausreichende Datensicherheit, durch Berücksichtigung des Stands der Technik, des Risikos und der Kosten zu gewährleisten.

Im Klartext bedeutet das für dich als Anbieter:

SSL / TLS Verschlüsselung (Zertifikat), sobald Newsletter- oder Kontaktformular auf der Webseite eingesetzt werden
Risikoeinschätzung deiner Kundengruppe (Bist du ein Arzt mit Online Terminkalender musst du andere Maßnahmen ergreifen, als der Malerbetrieb mit Newsletteranmeldung)
Regelmäßige und dokumentierte Updates der Webseite, PlugIns, Shopsysteme und anderer eingesetzter Software
Dokumentation der Maßnahmen und Prozesse

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass diese Anforderungen an Betreiber noch nicht erprobt sind. Es wird zu Problemen und Unstimmigkeiten bei der Einführung im Mai geben, das ist sicher.
Die Zeit wird zeigen, was „Stand der Technik“, „angemessen“ und „dem Risiko entsprechend“ in der Praxis für Anbieter von Webseiten, Onlineshops und Plattformen heißen wird.

Datenübertragung und das Recht auf Datenportabilität

Als Betreiber einer „einfachen“ Unternehmenswebseite wird dich diese Änderung wenig bis gar nicht betreffen – Für Anbieter von Onlineshops, Netzwerken und Plattformen wird es allerdings nicht ganz so einfach.

Deine Kunden und Nutzer bekommen ab Mai 2018 die gesetzliche Möglichkeit, die Daten die du erhebst, zu einem anderen Anbieter / Betreiber umzuziehen.
Das bedeutet im Klartext: Alle Daten und Informationen die du von deinen Benutzern speicherst, also personenbezogene Daten wie Adresse, Name, Zahlungsmittel, Bestell- und Chatverläufe und viele weitere, müssen auf Wunsch downloadbar sein. Facebook und Google bieten solch eine Exportfunktion für Daten bereits seit einiger Zeit an (LINK: Vgl. Beitrag: Google Dashboard).

Natürlich ist es ein Unterschied, ob man Google ist und tausende von Ereignissen und Aktivitäten der Nutzer aufzeichnet und auswertet, oder eben „nur“ ein Onlineshop oder kleines Portal. Die Anbieter von CMS und Onlineshop Systemen werde sicherlich zeitnah Funktionen und Tools zur Verfügung stellen, um den Anforderungen an die DSGVO gerecht zu werden.

Vorsicht

Wenn du Webseiten Software oder Webshop System nutzt, die bereits ein wenig in die Jahre gekommen sind, solltest du dich sehr bald informieren. Einige Systeme und Versionen von Software werden die Voraussetzung an die DSGVO technisch nicht erfüllen können.

Frag am besten gleich bei deiner Webagentur / Webdesigner nach, welche Möglichkeiten es in deinem Fall gibt.
Auch wir beraten dich gerne ausführlich über die Optionen und haben auch schon DSGVO-ready Webseiten und Webshops im Repertoire, falls das mit der alten Seite nicht klappt.

Dokumentation der Maßnahmen – Die Rechenschaftspflicht für Anbieter

Ab Mai 2018 reicht es nicht mehr aus, Schutzmaßnahmen zu treffen, du musst sie als Betreiber auch nachweisen können. Das bedeutet im Klartext, alles was an Maßnahmen zum Schutz der Daten deiner Nutzer und Kunden durchgeführt wird, muss auf Verlangen in dokumentierter Form nachgewiesen werden können. Hierunter fallen Angaben zum Erhebungsprozess der Daten, der Lagerung und der Auswertung.

Das Auskunftsrechts erstreckt sich nicht nur auf Aufsichtsbehörden, sondern soll auch für Nutzer gelten. Eine Standardisierung der Dokumentation im eigenen Unternehmen sollte daher in Betracht gezogen werden, wenn noch nicht geschehen.

Bevor du dir um die Dokumentation der Schutzmaßnahmen Gedanken macht, solltest du als erstes herausfinden, welche Daten du überhaupt von deinen Kunden / Benutzern erhebst. Danach sollte man sich mit einem Profi zusammensetzen und einen geeigneten „Schlachtplan“ entwickeln. Gerade bei Klein- und Mittelständischen Unternehmen fehlen derzeit noch die Erfahrungen mit der Umsetzung von solchen Dokumentationsprozessen.

Vorsicht

Bei der Dokumentation darf auch der Datenschutz des eigenen Unternehmens nicht zu kurz kommen. Gewisse Informationen zur Lagerung, Verarbeitung und Analyse der Daten können in den falschen Händen großen Schaden anrichten.
Der Grundsatz hier lautet: „So viel wie nötigt, aber so wenig wie möglich“

Lass dich an dieser Stell unbedingt von Experten beraten, hier werden viele kleine Webdesigner wohl an Ihre Grenzen stoßen. Sicherheit im Internet ist ein heikles Thema, dass du auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen solltest.
Als „Motivation“ dienen vielleicht die geplanten Bußgelder in diesem Bereich. Laut der DSGVO, sollen Aufsichtsbehörden Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen € verhängen dürfen. Bei Unternehmen und Konzernen können sogar Bußgelder in Höhe von bis zu 4% des Umsatzes zum Gegenstand eines Verstoßes werden.

Deine wichtigsten Pflichten als Anbieter und Betreiber von Webdiensten im Überblick – Datenschutzgrundverordnung Checkliste kompakt

Datensicherheit nach aktuelle Stand der Technik (SSL/TLS Verschlüsselung, Datenbankensicherheit, Software immer UpToDate)
Möglichkeit zur Datenübertragung schaffen (Export aller benutzerbezogenen Daten)
Dokumentation der Datenschutzmaßnahmen anfertigen (Von Webagenturen einfordern)

Sobald die DSGVO im Mai 2018 in Kraft getreten ist, werden wir euch an dieser Stelle natürlich mit weiteren Informationen versorgen.

Sollten Fragen oder Probleme auftreten, kontaktiert uns bitte rechtzeitig und bald. Viele Anbieter haben das Leuten noch nicht gehört, und wollen auf den letzten Drücker „noch schnell“ einen DSGVO konformen Umbau vor Ablauf der Frist.

Hat dir der Beitrag weitergeholfen?
Dann bewerte doch den Beitrag kurz. Um unseren Dienst weiter zu verbessern, sind wir auf dein Feedback angewiesen.

Jede Bewertung gibt auch + 5 auf dein Charma Konto

3.5/5457 ratings
Erfahrungen & Bewertungen zu eikoon Webdesign

Wir sind für dich da

Solltest du Fragen zu unseren Leistungen oder ein akutes Problem haben, sind wir für dich da.

Erfahrungen & Bewertungen zu eikoon Webdesign
Erfahrungen & Bewertungen zu eikoon SEO
Erfahrungen & Bewertungen zu eikoon SEO