Am 25. Mai 2018 findet die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche die personenbezogenen Daten von europäischen Bürgern künftig besser schützen soll, ihre Anwendung. Doch was genau fällt überhaupt unter den Begriff der personenbezogenen Daten? Das DSGVO-Wiki erläutert kurz und knapp die wichtigsten Begriffe für Endverbraucher.
Personenbezogene Daten
Zu den personenbezogenen Daten gehören all diejenigen Informationen, mit denen eine natürliche Person identifiziert werden kann. Das können zum Beispiel der Name, die Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse sein, genauso aber auch ein Foto, das Geschlecht oder die Augenfarbe. Zu den besonders sensiblen und darum verstärkt schützenswerten Angaben gehören die Herkunft, die sexuelle Orientierung, die politische Meinung, religiöse Überzeugungen oder auch der Gesundheitszustand einer Person.
Diese personenbezogenen Daten dürfen nach der DSGVO künftig nur noch dann verarbeitet werden, wenn dies zwingend notwendig ist, um einen Vertrag zu erfüllen. Tätigt ein Kunde beispielsweise eine Onlinebestellung, benötigt das Unternehmen dessen Adresse, damit der Kaufvertrag eingehalten und das Paket zugestellt werden kann. Möchte aber das Unternehmen die persönlichen Informationen zusätzlich zu werblichen Zwecken erheben, bedarf es einer gesonderten Einwilligung vonseiten des Kunden.
Betroffenenrechte
Die Betroffenenrechte stellen die Rechte der Endkunden dar und umfassen das Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung – auch „Recht auf Vergessenwerden“ –, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie das Widerspruchsrecht. Über all diese Rechte muss der Verbraucher beim Vertragsabschluss beziehungsweise bei Abgabe der Einwilligungserklärung zur Datenerhebung detailliert und in verständlicher Form aufgeklärt werden.
- Auskunftsrecht: Kunden können vom Unternehmen jederzeit Auskunft über die Art, die Herkunft, die Dauer und den Zweck der Datenspeicherung verlangen.
- Recht auf Berichtigung: Im Falle von falschen oder nicht mehr aktuellen Daten können die Verbraucher vom Unternehmen eine Berichtigung einfordern.
- Recht auf Löschung: Kunden können die Löschung ihrer persönlichen Angaben verlangen, wenn diese für den ursprünglichen Erhebungszweck nicht mehr notwendig sind, die Einwilligung in die Datenverarbeitung widerrufen wird, die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder gegen die Verarbeitung widersprochen wurde und keine vorrangigen berechtigten Gründe für diese vorliegen.
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung: Damit Verbraucher die Einschränkung ihrer Daten verlangen können, müssen die gleichen Voraussetzungen wie für die Löschung gelten.
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Wenn Kunden von einem Unternehmen zu einem anderen wechseln, können sie auf Wunsch ihre bisherigen Angaben in digitaler Form zur Weitergabe erhalten oder die Daten werden vom Unternehmen direkt an den neuen Vertragspartner übergeben.
- Widerspruchsrecht: Hiervon kann Gebrauch gemacht werden, wenn die Datenerhebung der betroffenen Person zu Direktmarketing-Zwecken erfolgt oder besondere Gründe, zum Beispiel zur Wahrung berechtigter Interessen einer Person, bestehen.
Koppelungsverbot
In der DSGVO spielt die Einwilligungshandlung eine tragende Rolle. Unternehmen benötigen vor jeder Datenerhebung die Erlaubnis vonseiten der Kunden. Sollen die Informationen zu verschiedenen Zwecken gespeichert werden, muss für jeden eine gesonderte Zustimmung vorliegen.
Im Zuge dessen wurde in der DSGVO das Koppelungsverbot verschärft. Dieses besagt, dass das Zustandekommen eines Vertrages nicht an die Einwilligung in Datenerhebungen gekoppelt sein darf. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Kaufvertrag einer Onlinebestellung nicht von der Zustimmung zur werblichen Datenverarbeitung abhängen darf.
Weitere wichtige Begriffe und Neuerungen in der DSGVO, finden Sie bei unseren Partner auf der Webseite unter www.datenschutz.org/eu-datenschutzgrundverordnung/
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